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Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz regelt die berufliche Qualifikation und die Weiterbildung von Bus/Lkw-Fahrer:innen. Kraftfahrer:innen müssen seit dem 10.09.2009 (C-Klassen) bzw. seit dem 10.09.2008 (D-Klassen) eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildungen absolvieren.
- Gilt für alle gewerblichen Bus- und Lkw-Fahrer – inkl. Aushilfsfahrer
- Gewerbliche Lkw- und Busfahrer müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung machen
Im Güterkraft- und Personenverkehr spielt die regelmäßige Weiterbildung für den Berufskraftfahrer eine wesentliche Rolle.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist unerlässlich!
Wichtig zu wissen: Es ist KEINE PRÜFUNG erforderlich, um die Module abzuschließen.
Welche Bußgelder drohen bei Verstoß?
Wer seiner im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz geregelten Pflicht als Berufskraftfahrer:in nicht nachkommt, dem drohen empfindliche Bußgelder:
- bis 5000 Euro für Fahrer
- bis 20.000 Euro für Unternehmer